Gewässerunterhaltungsverbände
Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Jede Gemeinde ist einem oder mehreren Verbänden zugeordnet.
Die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung unterliegt dem Land. Die Gewässer zweiter Ordnung werden flächendeckend ab dem 01.01.2020 durch die Gewässerunterhaltungsverbände unterhalten.
Die 20 Verbände wurden nach den Einzugsgebieten der Gewässer oder Gewässerabschnitte zweiter Ordnung abgegrenzt.
Die Kartendarstellung dient zur Übersicht über die Gewässerunterhaltungsverbände. Für detailliertere Informationen, beispielsweise zur Zugehörigkeit von Gewässern zu einem bestimmten Gewässerunterhaltungsverband, nutzen Sie bitte den Kartendienst des TLUBN. Dort sind auch entsprechende Topographie-Daten zoombar hinterlegt.