Mit dem am 28.05.2019 vom Thüringer Landtag verabschiedeten Thüringer Wassergesetz wird u. a. die Gewässerunterhaltung im Freistaat neu geregelt. Ab 01.01.2020 sind 20, einzugsgebietsbezogene Gewässerunterhaltungsverbände flächendeckend für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zuständig. Die Aufgabe, die bisher von ca. 850 Städten, Gemeinden und Zweckverbänden geleistet wurde, geht dann auf die 20 per Gesetz gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände über. Zielstellung ist die Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung werden künftig vollständig durch das Land getragen.
Die Städte und Gemeinden sind Mitglieder der Gewässerunterhaltungsverbände.
Zur Gründung der Verbände wurden seit Januar dieses Jahres in allen künftigen Verbandsgebieten Diskussionsforen durchgeführt, in denen das TMUEN über die künftigen Strukturen, die Finanzierung und die Organisation zum Aufbau der Verbände informierte und mit den Teilnehmern diskutierte. Im Ergebnis haben sich 20 Aufbaustäbe unter der Teilnahme von Gemeindevertretern, Bürgermeistern und Mitarbeitern der bestehenden Gewässerunterhaltungsverbände, der Abwasserzweckverbände sowie Mitarbeitern der Unteren Wasserbehörden gegründet. Die Aufbaustäbe bereiten zusammen mit dem TMUEN die Gründung der Gewässerunterhaltungsverbände in der zweiten Jahreshälfte 2019 vor.