Oberirdische Gewässer werden in Thüringen nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt. Unterschieden werden Gewässer erster und zweiter Ordnung. Dies ist u. a. für die Zuständigkeit der Gewässerunterhaltung maßgebend. In Abgrenzung dazu, gibt es Gewässer mit wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. Darunter können z. B. Straßenseitengräben bzw. Be- und Entwässerungsgräben fallen. Für diese Gewässer sind die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und Thüringer Wassergesetzes (z. B. die Bestimmungen zu den Gewässerrandstreifen) nicht anzuwenden.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz hat nun eine Informationsbroschüre herausgegeben, die die Abgrenzung solcher Gewässer für Interessierte und Anlieger erläutert.
Nähere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre >>>